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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ermittlung Nutzlast/Aufbaugewicht bei der Planung von Auschreibungen | 5 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 416311 | ||
Datum | 21.07.2007 16:42 MSG-Nr: [ 416311 ] | 3771 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Balz Aber vielleicht mal konkret woher hast du / habt ihr gewußtz, dass die Strasenbahnheber auf euren LF`s noch machbar sind? Erfahrungswerte? Abschätzung? Ausgeschrieben und abgewartet was passiert? Ich wusste was die üblichen Fahrzeuge so wiegen - und was die Heber an Platz- und Gewichtsreserve brauchen... Geschrieben von Daniel Balz Ich hab Normeckdaten und Beladung, ja... Da steht dann im Entwurf zum HLF 10/10: "Das HLF 10/6 mit Straßenantrieb ist mit einer charakteristischen Masse von 8 300 kg darstellbar." Willst Du das Ding mit Straßenantrieb umsetzen? Geschrieben von Daniel Balz Und ja, ein HLF 10/10 isst kein LF 16/12, aber so wenig wie mir das passt, soll es in unserem Bundesland genau dessen Aufgaben erfüllen! Und genau aus dem Grund ist es ja so kompliziert da was vernünftiges zu machen... Ist nicht mehr mein Problem, ich bleibe dabei, ein HLF 10/10 mit 12 t kann kein LF 16/12 ersetzen, weil das wog schon vor Jahren mehr als 13! (Ohne Euro 4 usw.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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