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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaErmittlung Nutzlast/Aufbaugewicht bei der Planung von Auschreibungen5 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW416311
Datum21.07.2007 16:42      MSG-Nr: [ 416311 ]3771 x gelesen

Geschrieben von Daniel BalzAber vielleicht mal konkret woher hast du / habt ihr gewußtz, dass die Strasenbahnheber auf euren LF`s noch machbar sind? Erfahrungswerte? Abschätzung? Ausgeschrieben und abgewartet was passiert?

Ich wusste was die üblichen Fahrzeuge so wiegen - und was die Heber an Platz- und Gewichtsreserve brauchen...


Geschrieben von Daniel BalzIch hab Normeckdaten und Beladung, ja... Da steht dann im Entwurf zum HLF 10/10: "Das HLF 10/6 mit Straßenantrieb ist mit einer charakteristischen Masse von 8 300 kg darstellbar."
Ich hab eine zulässige Gesamtmasse von 12 to, unterschied Fahrgestell von 8 to zu 12 to sind ca. 1,2 to, das heißt ich hätte noch ca. 2,5 to die ich mit zusätzlicher Beladung verplanen kann?!
Kann ich das so annehmen?


Willst Du das Ding mit Straßenantrieb umsetzen?


Geschrieben von Daniel BalzUnd ja, ein HLF 10/10 isst kein LF 16/12, aber so wenig wie mir das passt, soll es in unserem Bundesland genau dessen Aufgaben erfüllen! Und genau aus dem Grund ist es ja so kompliziert da was vernünftiges zu machen...
Und ja, ich weiß... Wir sagen einfach unserer Komune ein HLF 10/10 ist Blödsinn, wir brauchen ein 20/16 um ein 16/12 zu ersetzen und die machen das dann auch weil ja von oben herab weder Land noch Kreis noch sonst wer ständig predigt das ein 10/10 das tollste Fahrzeug ist... Wir haben die Scheiße und müssen eben das beste versuchen draus zu machen...


Ist nicht mehr mein Problem, ich bleibe dabei, ein HLF 10/10 mit 12 t kann kein LF 16/12 ersetzen, weil das wog schon vor Jahren mehr als 13! (Ohne Euro 4 usw.)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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