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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaDekon V15 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz416161
Datum20.07.2007 21:07      MSG-Nr: [ 416161 ]7819 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeIm wesentlichen sollte überall geklärt werden wer die Erstsichtung im Schwarzbereich macht.

Ich bin, entgegen mancher anderer MEinung, der Ansicht, dass die "Bergesichtung", also die erste Sichung im Schadensgebiet grundsätzlich durch einen RettAss durchführbar ist.

Meine Meinung steht jedoch im Wiederspruch zur DIN die die Begriffe im Rettungswesen definiert, dort ist die Sichtung als "ärztliche Maßnahme" definiert ist, im Wiederspruch zur Ansicht dass man als nicht-Arzt solche weitreichenden Entscheidungen (insbesondere Feststellung "ist tod, keine Maßnahmen") nicht treffen darf sowie im Gegensatz zu mancherorts vorhandenen lokalen Regelungen.

STaRT ist ein gutes Mittel für eine Bergesichtung:
zeitsparend, einfach und ziemlich treffsicher.
Ich hörte sogar schon von der aussage, dass auch ein auf dieses Konzept entsprechend geschulter SanHelfer die Bergesichtung mittels STaRT durchführen kann.

Meine persönliche Meinung ist die, dass die Resourche "Arzt" zu kostbar ist, um sie für eine einfache Tätigkeit wie die Bergesichtung zu binden.

Ansonsten könnte man mal zusammenzählen:
Bergesichtung: 1 Arzt
strukturierte Patientenablage: 2 Ärzte (einer zum behandeln, einer zum Triagieren welches hier deutlich komplexer wird)
BHP: nochmal 3 Ärzte
Da sind es schon 6 und man hat noch keinen Patienten mit Arztbegleitung transportiert...


Grüße

Manuel



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