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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Dekon V | 15 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 416136 | ||
Datum | 20.07.2007 18:17 MSG-Nr: [ 416136 ] | 7778 x gelesen | ||
Hi! In welcher Größenordnung soll es denn sein? Die ersten fünf Verletzten wirst Du in der Regel mit Dekon Stufe 1 oder Notdekon abarbeiten. Bei A= Kontaminationsnachweis, entkleiden, wenn Kontamination auf Haut nicht entfernt werden kann -> markieren und Patient mit Folien "einpacken". Bei B= Desinfektionsmittel aus dem Rettungsdienstbereich großzügig draufsprühen und einwirken lassen, Quarantäne, Schutz des Rettungsdienstpersonals Bei C= Wasser! Es gibt sogar eine Ansicht, dass dies auch bei Stoffen genommen werden soll, die mit Wasser gefährlich reagieren ... da bin ich skeptisch. Laut IdF NRW ist das für NRW als AB DekonV 50 in Planung ... fraglich, ob das schnell genug vor Ort ist und man dann auch das ausreichende Personal hat. Denn bei DekonV 50 kann ich ja auch gleich meinen BHP50 dahinter stellen. Da wird es mit qualifiziertem Personal eng. Gruß Sven | ||||
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