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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaFortbildung (war: Störer in der Feuerwehr)19 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY416095
Datum20.07.2007 12:13      MSG-Nr: [ 416095 ]6697 x gelesen

Geschrieben von Gerhard PfeifferDie billigste Feuerwehr die nicht kommt, - ist zu teuer!

Da sehe ich gar nicht das Problem. Die kleine Ortswehr wird sicherlich relativ schnell am Einsatzort sein. Die Frage lautet eher, was kann diese Wehr bewirken. Wir haben zu viele Wehren, so dass ein großer Teil davon aus finanziellen Gründen klein gehalten werden muss. So gibt es in meinem Kreis Gemeinden, in denen kein einziges Fahrzeug mit Atemschutz vorhanden ist. Meine Wehr deckte 24 Jahre lang einen Bereich von 90 qkm (4 Gemeinden) mit Atemschutz ab. Erst letztes Jahr kam eine weitere Wehr in diesem Bereich hinzu, die mit PA ausgestattet wurde.

Und genau diese Mangelwirtschaft wird in der Neufassung des BayFwG nun erneut bestätigt. Da verkündet man mit stolzgeschwellter Brust, dass wir bald eine gesetzlich festgelegte (zuvor galt es nur als Empfehlung) Hilfsfrist haben werden, verknüpft aber mit dieser HF keinerlei qualitativen Mindesstandarts. Auf gut deutsch: Sobald irgendein rotes Fahrzeug an der EST ist, gilt die HF als erfüllt, ganz negal ob damit wirksame Maßnahmen eingeleitet werden können oder nicht. Gleichzeitig wird im selben Artikel des Gesetzes die HF ohnehin wieder als nichtig erklärt, indem man jegliche Haftungsansprüche gegen die Gemeinden, die aus einer Nichteinhaltung resultieren könnten, ausschließt.

Gruß
Peter



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