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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBerechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr15 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz416019
Datum19.07.2007 18:33      MSG-Nr: [ 416019 ]8711 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppDer Ansatz des Fragestellers entspricht einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.11.2004.
Demnach dürfen bei der Kalkulation von Kostensätzen für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen bei kostenpflichtigen Einsätzen nicht mehr die gesamten Fahrzeugkosten durch die konkreten Einsatzstunden geteilt werden, da die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Feuerwehrfahrzeuge vorzuhalten. Die Vorhaltung muss aber über das gesamte Jahr erfolgen, also 8760 Stunden. Deshalb können die Kosten für die Vorhaltung auch nur durch diesen Divisor geteilt werden,


D.h. Kosten für eine Stunde einer Drehleiter:
Anschaffung: 500000
Nutzungsdauer: 20Jahre
Kosten pro Stunde: 2,85 Eur.

irgendwie erscheint mir das unrealistisch wenig, selbst wenn man noch Verbrauchsmaterial wie Kraftstoff dazu rechnet.

Wäre nett wenn du mir das ggf. näher erleutern könntest. (ggf. auch per Link, per Mail, ...)


Manuel



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