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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 416013 | ||
Datum | 19.07.2007 17:06 MSG-Nr: [ 416013 ] | 8609 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Auch die Anschaffungs- bzw. Fixkosten muss der "Kunde" tragen. Man muß dabei berücksichtigen, daß der Kunde ja auch der steuerzahlende Bürger ist, der seine Steuern eben auch dafür bezahlt, daß der Staat Maßnahmen zur Daseinsvorsorge wie eben die Feuerwehr trifft. Und damit ist das reine "rumstehen" der Fahrzeuge gerade keine Leerzeit, sondern auch in dieser Zeit erfüllen die Fahrzeuge eigentlich schon ihre Aufgabe. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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