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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 415959 | ||
Datum | 19.07.2007 11:04 MSG-Nr: [ 415959 ] | 8605 x gelesen | ||
Hallo Wolfgang, das kommunale Gebührenrecht ist ein komplexes Thema und ist durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geformt. Auch ich habe in 2000 eine neue Gebührensatzung erstellt, welche der Rechtsprechung durch den VGH Kassel angepasst werden musste. Für die Gebührenbedarfsberechnung sind alle Kosten der Gebäude, Fahrzeuge und der Stadtverwaltung (natürlich nur diejenigen die für die Feuerwehr zuständig sind) zu ermitteln. Als Divisor werden Ausbildungs- und Einsatzstunden (tatsächliche Nutzung) herangezogen. Somit werden die Gebühren vermutlich stark ansteigen, dies ist jedoch realistisch. Wenn Bedarf besteht, kann eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt werden. Gruß Thomas | ||||
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