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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 415952 | ||
Datum | 19.07.2007 10:26 MSG-Nr: [ 415952 ] | 10129 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Das andere Extrem wäre den Ansatz zu wählen den der Fragesteller genommen hat. Sprich: Alle Kosten auf alle Stunden eines Jahres.Der Ansatz des Fragestellers entspricht einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.11.2004. Demnach dürfen bei der Kalkulation von Kostensätzen für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen bei kostenpflichtigen Einsätzen nicht mehr die gesamten Fahrzeugkosten durch die konkreten Einsatzstunden geteilt werden, da die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Feuerwehrfahrzeuge vorzuhalten. Die Vorhaltung muss aber über das gesamte Jahr erfolgen, also 8760 Stunden. Deshalb können die Kosten für die Vorhaltung auch nur durch diesen Divisor geteilt werden, nicht aber durch die Einsatzstunden. Einsatzbedingten Kosten werden dagegen weiter durch die Einsatzstunden geteilt. Eine entsprechende Empfehlung des Gemeinde- und Städebundes sowie des Städtetages Rheinland-Pfalz mit Berechnungsbeispielen kann ich dir/euch gerne zukommen lassen, falls gewünscht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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