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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen | 415951 | ||
Datum | 19.07.2007 10:22 MSG-Nr: [ 415951 ] | 8663 x gelesen | ||
Bei uns hat die Berechnung der Gebührensätze die Kämmerei übernommen. Für Hessen gibt es wohl eine Mehrseitige Information wie die Sätze zu kalkulieren sind. AFAIK sind in den Sätzen nicht nur Anschaffungskosten der Fahrzeuge, sondern auch Instandhaltungen größeren Umfangs, Kosten für Unterbringung der Fahrzeuge (anteilig) und noch andere Sachen enthalten. Ich schau mal ob ich das Schreiben irgendwo finde und lass es Dir ber Mail zukommen. Gruß aus Hessen Harald *derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt* -Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!- www.feuerwehr-dietzenbach.de www.jf-dietzenbach.de www.dietzenbach.de | ||||
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