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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten12 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415680
Datum17.07.2007 16:22      MSG-Nr: [ 415680 ]4903 x gelesen
Infos:
  • 06.07.07 Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt

  • Geschrieben von Alexander Polleti Ist schon seit längerem wieder "legitim" wie in folgendem Text ersichtlich


    Ein Gesetz oder eine Verordnung wird erst wirksam, wenn es im Gesetzblatt (Bay. Staatsanzeiger) veröffentlicht wird.
    Deshalb auch das Zitat des LFV:
    Sobald uns in den nächsten Tagen die angekündigte endgültige Regelung vorliegt, werden wir Sie wieder aktuell informieren.

    Gruss

    Anton Kastner


    FF Mühlhausen

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