News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestellter Kommandant | 5 Beiträge | ||
Autor | Klau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern | 415608 | ||
Datum | 17.07.2007 07:05 MSG-Nr: [ 415608 ] | 4498 x gelesen | ||
Geschrieben von Eicheldinger Hans Gibt es denn in Bayern eine Vorschrift in der das geregelt ist? Im Bayr. Feuerwehrgesetz ist folgendes zu lesen: "Der Feuerwehrkommandant wird von .......... aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|