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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Drehleiter vorgeschrieben? | 38 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 415550 | ||
Datum | 16.07.2007 19:22 MSG-Nr: [ 415550 ] | 12075 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Anton Kastner Die gemeindlichen Feuerwehren haben bei Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebietes Da steht bei Bedarf. Da geht es wohl um nachbarliche Löschhilfe, wenn mal ein Papiercontainer brennt, dieser angehoben werden und entleert werden muss. Oder eine Scheune im Nachbarort in Vollbrand steht, um ordentlich Wasser von oben drauf zu tun (um mal bei DL zu bleiben). Der Gesetzgeber hat nämlich auch einen $1 in das Gesetz geschrieben, da steht unter Aufgaben der Gemeinden: (1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) und weiter (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sprich, hast du anleiterpflichtige Gebäude (und die BayBO spricht sogar explizit von Gebäuden mittlerer Höhe!), hast du innerhalb der Gemeinde den zweiten Rettungsweg sicherzustellen und kannst nicht darauf vertrauen, dass innerhalb von 15km (schon mal mit einr DL 15km über Land bei Schneeregen und Dunkelheit gefahren?) "die Anderen" schon kommen werden. Das ist vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigt gewesen. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole Anleiterbereitschaft - A stairway to safety! Eine Initiative von Atemschutzunfaelle.eu - Atemschutz.org - drehleiter.info | ||||
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