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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Drehleiter vorgeschrieben? | 38 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / Bayern | 415539 | ||
Datum | 16.07.2007 18:53 MSG-Nr: [ 415539 ] | 11836 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger Es kann im Einzelfall sicherlich mal sein, dass es Verträge zwischen zwei Kommunen über die Gestellung einer DL im Einsatzfall gibt, aber das dürfte doch eher die Ausnahme denn die Regel sein. Braucht es auch nicht, siehe Art. 17 BayFwG.: (1) Die gemeindlichen Feuerwehren haben bei Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebietes Hilfe zu leisten, soweit der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet werden. (2) Die Hilfeleistung ist bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie von der Grenze des Gemeindegebietes kostenlos; im übrigen hat die Gemeinde, in deren Gebiet Hilfe geleistet worden ist, auf Antrag die Aufwendungen zu erstatten. Gruss Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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