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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Drehleiter vorgeschrieben? | 38 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 415525 | ||
Datum | 16.07.2007 17:38 MSG-Nr: [ 415525 ] | 11725 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Ho Dann hast du nicht ganz das richtige sondern nur die Einsatzstichwörter Willst du mich jetzt veralbern? DU hast geschrieben: geschrieben von Alexander ho: in der nicht mehr gültigen Fassung der Alarmierungsbekanntmachung stand klipp und klar drin, bei Alarmstufe 2 ist eine Drehleiter vorzusehen So, und jetzt Hose runter: Wo steht das in der Bayerischen Alarmierungsbekanntmachung? Ich habe dir den Link zur Veröffentlichung im Ministerialblatt genannt und ich würde jetzt gerne wissen, wo das da "klipp und klar" drinsteht. Du hast schreibst hier von Quatsch, du wirfst mir unqualifizierte Antworten vor und jetzt eierst du rum ich hätte nicht das richtige? Vielleicht liest du dir erstmal Rechtstexte durch, bevor du andere über ihren Inhalt belehren willst. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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