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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestellter Kommandant | 5 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 415428 | ||
Datum | 16.07.2007 09:14 MSG-Nr: [ 415428 ] | 4486 x gelesen | ||
Hallo Hans, Geschrieben von Eicheldinger Hans wie lange kann ein vom Bürgermeister bestellter Kommandant im Amt bleiben, in Bayern? Wir hatten in unserem Landkreis kürzlich auch so einen Fall. Das ging über ein Jahr so. Gesetzliche Regelung hin oder her. Das kommt drauf an was die Aufsichstbehörde macht. Geschrieben von Eicheldinger Hans Wer wäre für eine Neuwahl zuständig und wer sollte kontrollieren ob die Neuwahl in angemesser Zeit von statten geht? Einberufung durch Bürgermeister. Er hat sich darum zu kümmern dass ein neuer Kdt. gefunden wird. KBR unterstützt. Kontrolle durch Landratsamt als Aufsichtsbehörde. Gruß Daniel | ||||
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