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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Drehleiter vorgeschrieben? | 38 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 415415 | ||
Datum | 16.07.2007 07:50 MSG-Nr: [ 415415 ] | 11854 x gelesen | ||
Moin, in der Bayerischen Bauordnung heisst es in Artikel 15 Abs. (2): [...]Der erste Rettungsweg muß für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte verfügt. Das heisst, sobald eine Nutzungseinheit, die nicht mehr mit einer tragbaren Leiter, in der Regel Steckleiter, angeleitert werden kann, es zudem keine weitere bauliche Maßnahme gibt/möglich ist, die einen zweiten Rettungsweg ermöglicht, muss ein Hubrettungsgerät vorgehalten werden. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole Anleiterbereitschaft - A stairway to safety! Eine Initiative von Atemschutzunfaelle.eu - Atemschutz.org - drehleiter.info | ||||
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