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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
Themawelche Ausführung eines kleines Stromerzeugers für ELW 1 ?115 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen415336
Datum15.07.2007 19:01      MSG-Nr: [ 415336 ]48418 x gelesen
Infos:
  • 05.09.13 "Merkblatt" HFUK Nord

  • Hallo,
    Geschrieben von Sven Hildebrandt
    also wo trennst du einen ELW 1 von ELW 2, ab wann braucht man den ELW 1 und ab wann einen ELW 2?
    OK, falsche Frage, was für ein Equipment wird für dich im ELW 1 von nöten sein und was im ELW 2?

    Wieso?
    Die Trennung bestimmt die Norm (soweit man sich dran halten will :-( )
    DIN 14507 T2 ist der ELW1 und Teil3 der ELW2

    Geschrieben von Sven Hildebrandt
    Für mich hat ein ELW 1 an technischer Ausstattung min einen Laptop, einen Multifunktionsdrucker, ein Fax, ein Mobiltelefon, min 2 4m-Geräte und min 3 2m-Geräte. Zusätzlich noch die entsprechend notwendige Innenraumbeleuchtung und Beleuchtung des Bereiches um den ELW1.
    Nice to have wären dann noch min 3 zusäützliche 2m HFuGs zum verteilen wo bedarf ist, einen Antennen und "Beleuchtungsmast", entsprechende Handlampen + Ladegeräte.

    In Wirklichkeit sagt T1:
    2x4m; 2x2m; 1xMobilltelefon; Fax optional

    Geschrieben von Sven HildebrandtNice to have wären dann noch min 3 zusäützliche 2m HFuGs zum verteilen wo bedarf ist
    Sorry, aber was hat ein ELW noch zu verteilen? Sind den Anderen die "Gäule" durchgegangen?

    Geschrieben von Sven Hildebrandt
    einen Antennen und "Beleuchtungsmast"
    Antennenmast - wozu?
    Beleuchtungsmast ist kein (gefordertes) Bestandteil des ELW1 (nich mal ein Stativ, weil ja eigentlich auch kein SE).

    Geschrieben von Sven Hildebrandt
    Das ist dann für mich noch kein ELW 2, sondern ein zweckgebundenes Fahrzeug zur Einsatz bzw. Abschnittsleitung bei größeren Lagen. Da bin ich dann, mit etwas Reserve schnell bei 3 kVA.
    Dann muß wohl schnell noch ne Typenreduzierungerweiterung her?
    Und die 3 kVA sind jetzt grob geschätzt oder?

    Geschrieben von Sven Hildebrandt
    Stabsmäßiges arbeiten ist auch mit einen entsprechenden Besprechungsraum bei weiten nicht möglich, ich finde diesen aber sehr sinnvoll.
    Das ist beim ELW1 einfach nicht vorgesehen, weiter geht es dann bei Notwendigkeit mit ELW2!

    (Übrigens finde ich die "Kaffeemaschinentheorie" richtig fies. Wer sorgt denn für Kaffee beim Fußvolk? (natürlich nur rein energetisch gesehen :-( )


    mkg hwk

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