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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsabsicherung | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 414896 | ||
Datum | 13.07.2007 08:32 MSG-Nr: [ 414896 ] | 11939 x gelesen | ||
Geschrieben von Kevin Schneider Geschrieben von --- Kevin Schneider --- Ja. Nur macht es die Feuerwehr nicht als Feuerwehr im Sinne der Feuerwehr die nach dem jeweiligen FwG tätig wird, sondern auf Bitten des Veranstalters als.... hmmm gute Frage. (Nicht eingetragener) Verein? GbR? Wäre dann haftungstechnishc interessant, wenn was passiert... Und wenn wir nicht nach FwG tätig werden, dann stehen uns auch einige Rechte aus diesem Gesetz nicht zu... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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