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Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg414896
Datum13.07.2007 08:32      MSG-Nr: [ 414896 ]11939 x gelesen

Geschrieben von Kevin SchneiderGeschrieben von --- Kevin Schneider ---
wenndas der Schützenverein kann dann kann das die Feuerwehr auch!
Meine Meinung


Ja. Nur macht es die Feuerwehr nicht als Feuerwehr im Sinne der Feuerwehr die nach dem jeweiligen FwG tätig wird, sondern auf Bitten des Veranstalters als.... hmmm gute Frage. (Nicht eingetragener) Verein? GbR? Wäre dann haftungstechnishc interessant, wenn was passiert...

Und wenn wir nicht nach FwG tätig werden, dann stehen uns auch einige Rechte aus diesem Gesetz nicht zu...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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