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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRauchverbot in niedersächsischen Feuerwehrhäusern22 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW414727
Datum12.07.2007 15:46      MSG-Nr: [ 414727 ]7591 x gelesen

Hi Katja!

Geschrieben von Katja MidunskyMeiner Meinung nach sind die Gerätehäuser sind von dem Gesetz mit umfasst, da sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind

Geschrieben von Katja MidunskyAuch wenn ich mich im Verwaltungsrecht des Landes Niedersachsen nicht auskenne

Hast Du nicht auch mal irgendwas mit Jura gemacht? *fettes grinsen*
Auch wenn der Begriff BauKÖRPER einen auf die Idee bringen könnte, sind Gerätehäuser definitiv keine Körperschaften egal welchen Rechts. ;-)

@ all: Katja meint, Gemeinden sind Körperschaften öffentlichen Rechts über die in entfernten vom Land die Aufsicht geführt wird und da die Gemeinden Träger des Brandschutzes sind, fallen auch Feuerwachen- und Gerätehäuser und die zitierte Regelung.

Gruß
Sven



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