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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rauchverbot in niedersächsischen Feuerwehrhäusern | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 414727 | ||
Datum | 12.07.2007 15:46 MSG-Nr: [ 414727 ] | 7591 x gelesen | ||
Hi Katja! Geschrieben von Katja Midunsky Meiner Meinung nach sind die Gerätehäuser sind von dem Gesetz mit umfasst, da sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Geschrieben von Katja Midunsky Auch wenn ich mich im Verwaltungsrecht Hast Du nicht auch mal irgendwas mit Jura gemacht? *fettes grinsen* Auch wenn der Begriff BauKÖRPER einen auf die Idee bringen könnte, sind Gerätehäuser definitiv keine Körperschaften egal welchen Rechts. ;-) @ all: Katja meint, Gemeinden sind Körperschaften öffentlichen Rechts über die in entfernten vom Land die Aufsicht geführt wird und da die Gemeinden Träger des Brandschutzes sind, fallen auch Feuerwachen- und Gerätehäuser und die zitierte Regelung. Gruß Sven | ||||
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