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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rauchverbot in niedersächsischen Feuerwehrhäusern | 22 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 414709 | ||
Datum | 12.07.2007 14:13 MSG-Nr: [ 414709 ] | 7699 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Patrik Grieger Wenn man nicht so ein "Studierter" aus dem großen Bereich Jura ist, versteht kein Mensch die Gesetzestexte und es kommt zu genau diesen Unterschiedlichen Meinungen. Na sowas. Und wenn man keine Tischlerlehre gemacht hat, dann kann man zwar versuchen, eine Schrank zu bauen. Das wird vielleicht auch aussehen wie ein Schrank, nur möglicherweise wird er auch wieder zusammenfallen, wenn das kein Profi gemacht hat... ;-) Um auf Deine Ausgangsfrage zurückzukommen: Meiner Meinung nach sind die Gerätehäuser sind von dem Gesetz mit umfasst, da sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, über die am Ende das Land die Aufsicht führt. Auch wenn ich mich im Verwaltungsrecht des Landes Niedersachsen nicht auskenne, dürften gewissen Grundstrukturen in Niedersachsen gleich denen in NRW sein. Aber warum immer mit Gesetzen rumwedeln? Eine vernünftige Ansprache bzw. ggf. auch eine Abstimmung (wenn die Nichtraucher in der Überzahl sind ;-) und die Sache sollte erledigt sein. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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