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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Fachberater 'Feuerwehr', war: Weste oder Rückenkoller | 42 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 414460 | ||
Datum | 11.07.2007 12:50 MSG-Nr: [ 414460 ] | 15499 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Marc Dickey Ob sie eine Ausbildung erhalten oder nicht, ist nirgendwo geregelt. Da bin ich deutlich anderer Meinung. Die 40 Stunden gelten ja ohnehin nur für Personen mit abgeschlossener Truppausbildung (ein FB, der rein zur Erweiterung seines persönlichen Horizonts an einem GAL teilnimmt, gehört IMNSHO nicht dazu!). Allerdings darf der FB dann auch nur als FB eingesetzt werden und nicht noch nebenher Schläuche rollen oder Bäume sägen. (BTW, die 40 Stunden gelten streng nach FwDV2 auch erst, wenn der FM(SB) den TF-Lehrgang abgeschlossen hat!) Geschrieben von Marc Dickey und zudem ohne Ausbildung nicht in den Gefährdungsbereich dürfen. Der Einsatzleiter trägt die Verantwortung dafür, dass der FB nur Tätigkeiten ausübt, für die er ausgebildet ist. Für die reine (begleitete!) Anwesenheit im Gefahrenbreich kann dann IMO die Ausbildung an der dabei zu benutzenden PSA ausreichen. Gruß, Henning | ||||
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