News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsabsicherung | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 414275 | ||
Datum | 10.07.2007 16:50 MSG-Nr: [ 414275 ] | 12036 x gelesen | ||
Geschrieben von Kevin Schneider Wie gesagt, das THW stellt sich auch mit 3 Fzg. an die Kreuzung und hält PKW an.Nur wenn er sich als Anwohner ausweisen kann darf er um die Ecke ansonsten wird er angewiesen zu wenden. Ja, es ist auch nicht erlaub. Gib einfach mal den Begriff "Jedermannsrechte" bei google ein. Dann wirt Du sehen, was Feuerwehrs, THW und jeder Bürger darf. Und mehr erst mal nicht. Vor allem nicht die Grundrechte der Bürger einschränken oder Personalien feststellen/verlangen. Geschrieben von Kevin Schneider Im Ernst, die Feuerwehr betreibt auch eine Stube an diesem Wochenende und es ist doch nichts dabei wenn man (ich weiß net wies mit dem Funk aussieht) sich mit Weste nem Plan und ner Kelle bewaffnen und sich hinter die Absperrung stellen, schließlich werden die PKW-Lenker nicht wissen das ein FW'ler keine Weisung erteilen darf! Der Norden der Republik dankt für die zutiefts Imagefördenden Taten in RLP. *kopfschüttel* Oder habe ich irgendwo den Ironie-Modus überlesen? Geschrieben von Kevin Schneider Und da wir ja keine Weisungen erteilen dürfen können wir auch keine Ausnahme machen... Oh-mein-Gott. Kann sein, dass Du in einer Sammlung besser aufgehoben wärst? Troll Collect zum Beispiel? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|