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Technisches Hilfswerk
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414275
Datum10.07.2007 16:50      MSG-Nr: [ 414275 ]12036 x gelesen

Geschrieben von Kevin Schneider Wie gesagt, das THW stellt sich auch mit 3 Fzg. an die Kreuzung und hält PKW an.Nur wenn er sich als Anwohner ausweisen kann darf er um die Ecke ansonsten wird er angewiesen zu wenden.
Wär ja dann auch nich erlaubt?!

Ja, es ist auch nicht erlaub. Gib einfach mal den Begriff "Jedermannsrechte" bei google ein. Dann wirt Du sehen, was Feuerwehrs, THW und jeder Bürger darf. Und mehr erst mal nicht. Vor allem nicht die Grundrechte der Bürger einschränken oder Personalien feststellen/verlangen.

Geschrieben von Kevin SchneiderIm Ernst, die Feuerwehr betreibt auch eine Stube an diesem Wochenende und es ist doch nichts dabei wenn man (ich weiß net wies mit dem Funk aussieht) sich mit Weste nem Plan und ner Kelle bewaffnen und sich hinter die Absperrung stellen, schließlich werden die PKW-Lenker nicht wissen das ein FW'ler keine Weisung erteilen darf!
Der Norden der Republik dankt für die zutiefts Imagefördenden Taten in RLP.
*kopfschüttel* Oder habe ich irgendwo den Ironie-Modus überlesen?

Geschrieben von Kevin SchneiderUnd da wir ja keine Weisungen erteilen dürfen können wir auch keine Ausnahme machen...
Oh-mein-Gott. Kann sein, dass Du in einer Sammlung besser aufgehoben wärst? Troll Collect zum Beispiel?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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