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Bereitschaftspolizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414192
Datum10.07.2007 08:35      MSG-Nr: [ 414192 ]11933 x gelesen

Entschuldigung!
Jetz der ganze Text noch einmal sinnig.
Geschrieben von Christian Bergmann
Wir sind (bis auf Bayern!) nicht weisungsbefugt im Verkehr. Dies obliegt, neben anderen Behörden, der Polizei. Diese kann uns nicht um Amtshilfe bitten, deren Aufgaben zu erledigen. Wir wiederum könnten nicht permanent einen Wasserwerfer der BePo zur Brandbekämpfung anfordern. Oder Hundertschaften für einen 08/15 Flächenbrand. Das ist unsere Aufgabe, nicht deren.

Alllerdings werden wir bei solchen Aufgaben wir Absicherung gerne gefragt, weil:
- wir damit die personellen Engpässe der Polizei ausgleichen,
- wir das für´n Appel und ´n Ei machen,
- wir in der Regel mit viel Manpower und Engagement reingehen und man sich auf uns verlassen kann.



Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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