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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsabsicherung | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 414184 | ||
Datum | 10.07.2007 08:02 MSG-Nr: [ 414184 ] | 11927 x gelesen | ||
Geschrieben von Schindler Mike Was heißt das hetzt? Ist es keine Amtshilfe oder dürfen wir das dann nicht oder wie? Wir sind (bis auf Bayern!) nicht weisungsbefugt im Verkehr. Dies obliegt unter anderem der Polizei. Diese kann uns nicht um Amtshilfe bitten, deren Aufgabe zu erledigen. Wir wiederum können nicht die Polizei bitte mal eben ein Brand zu bekämpfen. Ist unsere Aufgabe nicht deren. Das wird allerdings landauf landab gerne gemacht, weil: - wir damit die personellen Engpässe der Polizei ausgleichen, - wir das für´n Appel und ´n Ei machen, - wir in der Regel mit viel Manpower und Engagement reingehen und man sich auf uns verlassen kann. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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