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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414184
Datum10.07.2007 08:02      MSG-Nr: [ 414184 ]11927 x gelesen

Geschrieben von Schindler MikeWas heißt das hetzt? Ist es keine Amtshilfe oder dürfen wir das dann nicht oder wie?
Wir sind (bis auf Bayern!) nicht weisungsbefugt im Verkehr. Dies obliegt unter anderem der Polizei. Diese kann uns nicht um Amtshilfe bitten, deren Aufgabe zu erledigen. Wir wiederum können nicht die Polizei bitte mal eben ein Brand zu bekämpfen. Ist unsere Aufgabe nicht deren. Das wird allerdings landauf landab gerne gemacht, weil:
- wir damit die personellen Engpässe der Polizei ausgleichen,
- wir das für´n Appel und ´n Ei machen,
- wir in der Regel mit viel Manpower und Engagement reingehen und man sich auf uns verlassen kann.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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