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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsabsicherung | 33 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 414176 | ||
Datum | 10.07.2007 06:35 MSG-Nr: [ 414176 ] | 12051 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Kevin Schneider Ich habe in der FW-Bravo gelesen das ein Feuerwehrmann bestimmte verkehrslenkende Maßnahmen nicht durchführen kann, weil er kein ausgebildeter Verkehrspolizist ist. Bis auf Bayern ist das so auch völig richtig. Geschrieben von Kevin Schneider Darf sich der Kamerad in voller Montur mit weste und Kelle an die Straße stellen und Fahrzeuge und vor allem Radler vorbeiwinken? Nein. Geschrieben von Kevin Schneider Überhaupt ist es mir schleierhaft was einem Feuerwehrmann übrigbleibt wenn er keine Verkehrslenkenden Maßnahemn durchführen kann. Na ich hoffe doch jemand, der Brandbekämpfung, Technische Hilfe jeder Art und ABC-Schutz drauf hat, da ist der eigentlich ganz und gar ausgelastet. Geschrieben von Kevin Schneider Darf er denn darauf hinweisen welche Straße der PKW-Fahrer nehmen könnte Wenn jemand den Weg wissen will, ja. Bedenke: Bei solchen Verantsltungen auf öffentlichen Straßen werden diese in der Regel für die Dauer der Veranstaltung durch den Veranstalter gesperrt. Diese Sperrung abzusichern und zu "bewachen" ist Aufgabe des Veranstalters. Ob er dafür die Hells Angels oder die Feuerwehr engagiert ist egal. Das ist aber keine Verkehrsregelung sondern eine Sperrung bzw. Absicherung. ;-) Üblicherweise ist darin auch kein Wettbewerbsverstoß zu sehen, wenn die Feuerwehr das macht. Letztere muss sich nur überlegen, ob sie ihren Brandschutz nach wie vor sichergestellt hat während dieser Veranstaltung. Gruß Sven | ||||
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