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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsabsicherung | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 414148 | ||
Datum | 09.07.2007 22:22 MSG-Nr: [ 414148 ] | 11982 x gelesen | ||
Geschrieben von Schindler Mike Ich weiß nicht ob es als hoheitlich gilt, aber es gab fälle, in denen die feuerwehr bereits öfters von der polizei zur unterstützung von verschiedenen aktivitäten z.b. absicherung der tour de france oder rlp-rundfaht gebeten... Da steht eigentlich das gegen. (VwVfG §4 2.2) Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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