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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen414147
Datum09.07.2007 22:19      MSG-Nr: [ 414147 ]12001 x gelesen

Geschrieben von Alexander HoMal bitte keine Verallgemeinerung ...
Wir in Bayern dürfen den Verkehr absperren und auch den Verkehr regeln.
siehe hier
http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm


Wenn Du das als "dürfen" bezeichnest - ok!

Ich bin saufroh, dass man uns diesen Klotz noch nicht ans Bein gebunden hat. Der Pallaver mit den Ölspuren reicht uns schon...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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