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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414141
Datum09.07.2007 22:12      MSG-Nr: [ 414141 ]11912 x gelesen

Geschrieben von Alexander HoMal bitte keine Verallgemeinerung ...
Wir in Bayern dürfen den Verkehr absperren und auch den Verkehr regeln.

Weiß ich ja wohl. Selber schuld! ;-)
Ich habe die Angewohnheit meine Antworten nicht global zu geben, sondern auf die Frage. Die kam nun einmal aus RLP. Wenn ich jetzt jedes mal zum Beispiel bei PSA schreibe, das gilt nur für BL 1-10 während BL 11-13 das und BL 14, 15 und 16 den und den Sonderweg gehen, hilft das zwar der Meinungsvielfalt, aber nicht der Lesbarkeit.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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