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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg414119
Datum09.07.2007 20:51      MSG-Nr: [ 414119 ]11969 x gelesen

Geschrieben von Schindler Mikeweil die Feuerwehr keine Verkehrslenkenden Maßnahmen duchführen darf. (Ausnahme Amtshilfe)


Hoheitliche Aufgaben können grundsätzlich nicht im Wege der Amtshilfe übertragen weden.

Probiert die Polizei zwar immer gerne mal - klappt aber eben nicht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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