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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsabsicherung | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 414119 | ||
Datum | 09.07.2007 20:51 MSG-Nr: [ 414119 ] | 11969 x gelesen | ||
Geschrieben von Schindler Mike weil die Feuerwehr keine Verkehrslenkenden Maßnahmen duchführen darf. (Ausnahme Amtshilfe) Hoheitliche Aufgaben können grundsätzlich nicht im Wege der Amtshilfe übertragen weden. Probiert die Polizei zwar immer gerne mal - klappt aber eben nicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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