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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern414068
Datum09.07.2007 17:58      MSG-Nr: [ 414068 ]11919 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannAuch wenn es für den Kinderschutzbund ist, darf es die Feuerwehr nicht.

Mal bitte keine Verallgemeinerung ...
Wir in Bayern dürfen den Verkehr absperren und auch den Verkehr regeln.
siehe hier
http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm



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