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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAlamierungskonzepte - Grundlagen (Hessen)15 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen414050
Datum09.07.2007 16:50      MSG-Nr: [ 414050 ]7044 x gelesen

Hallo Nils,

grundsätzlich gibt es kein Recht auf Alarmierung, wie die Kollegen auch schon schrieben.

Ich möchte nur kurz drauf verweisen, dass wir vor einigen Wochen schon mehrfach über die Themen SMS-Alarm und Digitalfunk diskutiert haben.
Schau dir einfach die alten Beiträge an, z.B. hier, hier und auch in diesem Thread.

Grüße

Micha



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