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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alamierungskonzepte - Grundlagen (Hessen) | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 414050 | ||
Datum | 09.07.2007 16:50 MSG-Nr: [ 414050 ] | 7044 x gelesen | ||
Hallo Nils, grundsätzlich gibt es kein Recht auf Alarmierung, wie die Kollegen auch schon schrieben. Ich möchte nur kurz drauf verweisen, dass wir vor einigen Wochen schon mehrfach über die Themen SMS-Alarm und Digitalfunk diskutiert haben. Schau dir einfach die alten Beiträge an, z.B. hier, hier und auch in diesem Thread. Grüße Micha | ||||
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