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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verkehrsabsicherung | 33 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 414048 | ||
| Datum | 09.07.2007 16:42 MSG-Nr: [ 414048 ] | 12022 x gelesen | ||
Geschrieben von Kevin Schneider Zu unserer Dorfkerwe möchter Kinderschutzbund einen Benefizlauf über 10 km durch unser Dorf unde Wald veranstalten, die Ortswehr soll wahrscheinlich Streckenposten stellen! In wie weit ist das möglich? Auch wenn es für den Kinderschutzbund ist, darf es die Feuerwehr nicht. §44 StvO Geschrieben von Kevin Schneider Überhaupt ist es mir schleierhaft was einem Feuerwehrmann übrigbleibt wenn er keine Verkehrslenkenden Maßnahemn durchführen kann. Sperren. Nicht mehr und nicht weniger. Warum einige Feuerwehren mit dünner Perosnaldecke sich noch als Ampelmännchen hinstellen, verstehe ich sowieso nicht. Geschrieben von Kevin Schneider Etwas entfernt steht ein Feuerwehrmann der die Straße mit einem Triopan und Blitzern abgesperrt hat. Nun fährt ein PKW an die Absperrung heran. Darf der Feuerwehrmann den nächsten Grundstückseigentümer fragen ob er den PKW-Fahrer wenden darf. Der sollte ja doch eher Posten an einer entsprechenden Wendemöglichkeit beziehen. Die Starsse schön mit Pylonen zupflastern und selber etwas Abseits stehen, damit bloss keiner auf die Idee kommt ihn zu Fragen wo es langgeht. Geschrieben von Kevin Schneider Habe darüber nur die 13/1 gelesen und nichts gefunden. "Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz" von Ralf Fischer Der ein oder anderen Punkt ist aber in dem Buch auch diskussionswürdig (z.B. Fahrten zum Gerätehaus) Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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