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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alamierungskonzepte - Grundlagen (Hessen) | 15 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 414040 | ||
Datum | 09.07.2007 16:15 MSG-Nr: [ 414040 ] | 7110 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Nils von BRINCKEN ich bin auf Quellensuche: Es geht um die Art, wie eine Alamierung einer FF gewährleistet werden muss und auf welcher Grundlage. Im HBKG finde ich diesbezüglich nichts, lediglich §3 geht ein bisschen darauf ein - Hilfsfrist, "ausreichend", je nach Lage... nein, so ein Recht gibt es natürlich nicht. Die Gemeinde hat unter anderem die Pflicht, eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Wenn sie dazu nicht alle FA benötigt, dann ist das eben so. Geschrieben von Nils von BRINCKEN Mich interessiert folgende Überlegung: Wenn in einer 20 Mann starken FF nur zehn mit FME ausgestattet werden können - was macht der Rest? Erwartungsvoll auf die Sirene zeigen und hoffen, dass die ausgelöst wird? Bei so eine Konstellation fällt es schwer, sich vorzustellen, dass diese FF zur Schutzzielerreichung wirklich erforderlich sein soll... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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