News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Funkmeldeempfänger
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAlamierungskonzepte - Grundlagen (Hessen)15 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen414040
Datum09.07.2007 16:15      MSG-Nr: [ 414040 ]7110 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Nils von BRINCKENich bin auf Quellensuche: Es geht um die Art, wie eine Alamierung einer FF gewährleistet werden muss und auf welcher Grundlage. Im HBKG finde ich diesbezüglich nichts, lediglich §3 geht ein bisschen darauf ein - Hilfsfrist, "ausreichend", je nach Lage...

Gibt es ein "Recht" eines Feuerwehrangehörigen alamiert zu werden?


nein, so ein Recht gibt es natürlich nicht. Die Gemeinde hat unter anderem die Pflicht, eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Wenn sie dazu nicht alle FA benötigt, dann ist das eben so.


Geschrieben von Nils von BRINCKENMich interessiert folgende Überlegung: Wenn in einer 20 Mann starken FF nur zehn mit FME ausgestattet werden können - was macht der Rest? Erwartungsvoll auf die Sirene zeigen und hoffen, dass die ausgelöst wird?

Bei so eine Konstellation fällt es schwer, sich vorzustellen, dass diese FF zur Schutzzielerreichung wirklich erforderlich sein soll...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.122


Alamierungskonzepte - Grundlagen (Hessen) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt