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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein | 413706 | ||
Datum | 08.07.2007 00:05 MSG-Nr: [ 413706 ] | 9366 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Christi@n Pannier Die Leute haben im Regelfall keine Ahnung über ihre Unfallversicherung. Aber ist das nicht ein generelles gesellschaftliches Problem? Auch hier, in diesem Fall, wird also der alten Weisheit genüge getan, dass die Feuerwehr im allgemeinen und speziell die freiwillige, ein Spielgel der Gesellschaft ist. MkG Christoph Pries Kleines Beispiel für "das ist doch versichert" aus eigener Erfahrung: Leiht man sich etwas "vom Kumpel" aus, so bezahlt die eigene Haftpflicht im Schadensfall nicht, da dass Ausleihen mit Billigung des Leihers geschieht und somit der Schaden bzw. das Risiko auch bei ihm bleibt. Sprich: Bohrmaschine an den Nachbarn verliehen, der Nachbar macht sie kaputt. Also entweder bezahlt der den Schaden aus eigenem Antrieb selbst oder Pustekuchen. | ||||
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