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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein | 413682 | ||
Datum | 07.07.2007 19:24 MSG-Nr: [ 413682 ] | 9226 x gelesen | ||
Hallo Jo. Ist aber dem Versicherungsnehmer, also dem Feuerwehrman (SB) im Einzelfall sehr schwer zu vermitteln und auch nicht ohne eine gewisse Tragik. In dem mir bekannten Fall, ging es um einen Achillessehnenriss während des Dienstes, der, aufgrund eines entsprechenden Gutachtens, nicht über die FUK abgewickelt wurde bzw. richtiger, nicht abgewickelt werden durfte. MkG Christoph Pries | ||||
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