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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten12 Beiträge
AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW413679
Datum07.07.2007 19:09      MSG-Nr: [ 413679 ]4889 x gelesen
Infos:
  • 06.07.07 Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt

  • einen schönen guten Abend ....

    Geschrieben von Sebastian Reichertalso der anhänger verdeckt die heckleuchten und am anhänger sind zusätzlich keine warneinrichtungen angebracht

    Das ist ja wohl dann "nichts Ganzes und nix Halbes.." .....
    da würde ich als Erstes die Zusatzbeleuchtung am Heck des Fahrzeuges so hochsetzen, dass sie auch bei angehängtem Anhänger in einer akzeptabelen Entfernung noch zu sehen ist.
    Als Zeites würde ich überlegen, in den Anhänger eine weitere Batterie mit einer Relais- Schaltung so einzubauen, daß zumindestends die Warnblink- Funktion bei abgehängtem Anhänger erhalten bleibt .... Batterie kann dann jederzeit über Ladehaltung und Dauer-Plus (beim 13 poligen Stecker) einsatzbereit gehalten werden.

    mkg Klaus


    *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

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