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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Wieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten | 12 Beiträge | ||
Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 413679 | ||
Datum | 07.07.2007 19:09 MSG-Nr: [ 413679 ] | 4889 x gelesen | ||
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einen schönen guten Abend .... Geschrieben von Sebastian Reichert also der anhänger verdeckt die heckleuchten und am anhänger sind zusätzlich keine warneinrichtungen angebracht Das ist ja wohl dann "nichts Ganzes und nix Halbes.." ..... da würde ich als Erstes die Zusatzbeleuchtung am Heck des Fahrzeuges so hochsetzen, dass sie auch bei angehängtem Anhänger in einer akzeptabelen Entfernung noch zu sehen ist. Als Zeites würde ich überlegen, in den Anhänger eine weitere Batterie mit einer Relais- Schaltung so einzubauen, daß zumindestends die Warnblink- Funktion bei abgehängtem Anhänger erhalten bleibt .... Batterie kann dann jederzeit über Ladehaltung und Dauer-Plus (beim 13 poligen Stecker) einsatzbereit gehalten werden. mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | ||||
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