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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGrobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress...27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413623
Datum07.07.2007 00:42      MSG-Nr: [ 413623 ]9304 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Dirk WulfesRICHTIG!
Nur wird die Unfallkasse die Regressforderung zivilrechtlich durchsetzen müssen (es sei denn der reuige Sünder zahlt so). Und da ist es sehr hilfreich (für die Unfallkasse) den strafrechtlichen Prozess abzuwarten. Dort wird nämlich der Grad des Verschuldens beurteilt (Vorsatz, Fahrlässigkeit,...) auf den man sich dann zivilrechtlich beziehen kann.


Korrekt.
Nur landet nicht jeder Fall gleich beim Staatsanwalt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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