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Strassenverkehrzulassungsordnung
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten12 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW413580
Datum06.07.2007 20:14      MSG-Nr: [ 413580 ]4895 x gelesen
Infos:
  • 06.07.07 Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt

  • Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Sebastian Reichert--- wir haben jetzt seit einem Monat ein MTF-L auf dem VW Crafter mit einem LED Balken zur Absicherung am heck montiert.

    Im Rahmen der hier geführten Diskussion ist natürlich interessant, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht.

    Entsprechen die LED-Leuchten den Anforderungen der TA nach §53a StVZO als zusätzliche Warnleuchten oder nach §54 StVZO als Blinkleuchten?
    Welche Signale können mit dem Balken gegeben werden, ist die Schaltung mit der Feststellbremse gekoppelt?

    Gruß,
    Henning



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