Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413554 |
Datum | 06.07.2007 18:12 MSG-Nr: [ 413554 ] | 9361 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Für die Suchfaulen unter uns:
Im Versicherungsfall muss die Feuerwehr-Unfallkasse die Frage des Regresses gegen etwaige ?Verursacher? prüfen. Denn nach § 76 SGB IV ist sie verpflichtet, sämtliche Einnahmen für die Solidargemeinschaft rechtzeitig und vollständig zu erheben.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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