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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGrobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress...27 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413554
Datum06.07.2007 18:12      MSG-Nr: [ 413554 ]9361 x gelesen

Für die Suchfaulen unter uns:
Im Versicherungsfall muss die Feuerwehr-Unfallkasse die Frage des Regresses gegen etwaige ?Verursacher? prüfen. Denn nach § 76 SGB IV ist sie verpflichtet, sämtliche Einnahmen für die Solidargemeinschaft rechtzeitig und vollständig zu erheben.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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