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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten12 Beiträge
AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW413542
Datum06.07.2007 16:32      MSG-Nr: [ 413542 ]4912 x gelesen
Infos:
  • 06.07.07 Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt

  • einen schnen Nachmittag erstmal ....

    Geschrieben von Christi@n Pannier

    Ich vermute die Plane am Heck wird hochgerollt und an den Haken unterhalb der Warnanlage eingehängt. Link

    man soll ja nicht immer von sich selber ausgehen aber ich kann mir vorstellen, dass mir dann so eine Rolle bei meiner Grösse (jaja ... ein Mann wie ein Baum, meine Freunde nennen mich auch Bonsai...) direkt vor der Nase rumhängt und da irgendwie nervt ....

    Was mich vielmehr interessieren würde ist bei der Anordnung der Warneinrichtung-RKL-zusätzliche Rücklichter in Verbindung mit dem Anhänger .... ob die Lichter bei angehängtem Anhänger uneingeschränkt sichtbar sind....?!

    mkg Klaus


    ***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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