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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaDekon mit Hochdruckgeräten11 Beiträge
AutorJürg8en 8T., Nellmersbach / Baden-Württemberg413518
Datum06.07.2007 14:37      MSG-Nr: [ 413518 ]5989 x gelesen

Hierzu macht die BGR 500 in Kap. 2.36 Abs. 3.7.6 folgende Aussage:

"Beim Umgang mit Spritzeinrichtungen dürfen die Hände oder andere Körperteile nicht vor die unter Druck stehende Düse oder in den Flüssigkeitsstrahl gebracht werden."

Auch in den Bedienungsanleitungen der Hersteller von Hochdruckreinigern wird explizit darauf hingewiesen, dass der Hochdruckstrahl nicht auf Personen gerichtet werden darf.

Ich denke das ist eindeutig

Gruß Jürgen


Das was ihr hier lesen könnt ist ausschließlich meine eigene persönliche Meinung.

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