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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 413396 | ||
Datum | 05.07.2007 19:34 MSG-Nr: [ 413396 ] | 6538 x gelesen | ||
Geschrieben von Nico Mertel Nun will ich es aber nicht an einer besonderen Lage festmachen, sondern eben bestimmte Feuerwehren hinter der Kreisgrenze in die Alarmierungspläne mitaufnehmen, ganz offiziell-und dass scheint das Problem für so manch einen zu sein, auf welcher Grundlage auch immer. Hallo, in den Alarmierungsplänen steckt doch schon eine gewisse Lage drin. Da steht sinngemäß: Feuer in A-Dorf: Alarmieren sie die Feuerwehr A (Kleinbrand ) Alarmieren sie die Feuerwehr A und B (Mittelbrand) Alarmieren Sie die Feuerwehr A,B,C,D und Z (Großbrand) Wenn B dann aus einem anderen Kreis ist, dann muss deine Leitstelle halt bei der Leitstelle von B anrufen und sagen "Mach Rabatz in B". Klappt ohne Probleme, wenn das so in deiner AAO steht. Dass man bei Bedarf über die AAO hinaus weitere Einheiten hinzuholen kann, falls nötig, ist davon unbenommen. Grüße Micha | ||||
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