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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen14 Beiträge
AutorNico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern413378
Datum05.07.2007 17:49      MSG-Nr: [ 413378 ]6758 x gelesen

Geschrieben von Michael WulfIch kenn das so, dass ohne Schwierigkeiten über Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen gefahren wird, wenn die Lage es erfordert.

Nun will ich es aber nicht an einer besonderen Lage festmachen, sondern eben bestimmte Feuerwehren hinter der Kreisgrenze in die Alarmierungspläne mitaufnehmen, ganz offiziell-und dass scheint das Problem für so manch einen zu sein, auf welcher Grundlage auch immer.

Geschrieben von Christi@n PannierIch habe noch in keimem Feuerwehrgesetz was von einer Kreisgrenze gelesen, aber in allen was zum Thema nachbarschaftliche Löschhilfe.

Geschrieben von Michael WulfVon Kreisgrenzen oder sonstigen einschränkenden Bedingungen steht in eurem Brandschutzgesetz nix.

Ich kenne unser Gesetz auch, auch die Kritiker dürften es kennen.

Geschrieben von Bernhard DeimannVon Schwierigkeiten von Seiten der Arbeitgeber habe ich bezüglich noch nichts gehöert.

Geschrieben von Michael WulfHeißt, der Arbeitgeber bezahlt dich weiter und kann sich das Geld von der Kommune wiederholen.

Es geht auch nicht um den Lohnersatz, sondern darum, dass die Bereitschaft der AG, die AN für einen Einsatz freizustellen, eventuell sinkt. Dass das Gesetz dies von ihnen verlangt, ist wohl jedem bekannt, die Realität sieht aber leider oft anders aus.


Gruß
Nico
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