News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen | 14 Beiträge | ||
Autor | Nico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern | 413378 | ||
Datum | 05.07.2007 17:49 MSG-Nr: [ 413378 ] | 6758 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Wulf Ich kenn das so, dass ohne Schwierigkeiten über Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen gefahren wird, wenn die Lage es erfordert. Nun will ich es aber nicht an einer besonderen Lage festmachen, sondern eben bestimmte Feuerwehren hinter der Kreisgrenze in die Alarmierungspläne mitaufnehmen, ganz offiziell-und dass scheint das Problem für so manch einen zu sein, auf welcher Grundlage auch immer. Geschrieben von Christi@n Pannier Ich habe noch in keimem Feuerwehrgesetz was von einer Kreisgrenze gelesen, aber in allen was zum Thema nachbarschaftliche Löschhilfe. Geschrieben von Michael Wulf Von Kreisgrenzen oder sonstigen einschränkenden Bedingungen steht in eurem Brandschutzgesetz nix. Ich kenne unser Gesetz auch, auch die Kritiker dürften es kennen. Geschrieben von Bernhard Deimann Von Schwierigkeiten von Seiten der Arbeitgeber habe ich bezüglich noch nichts gehöert. Geschrieben von Michael Wulf Heißt, der Arbeitgeber bezahlt dich weiter und kann sich das Geld von der Kommune wiederholen. Es geht auch nicht um den Lohnersatz, sondern darum, dass die Bereitschaft der AG, die AN für einen Einsatz freizustellen, eventuell sinkt. Dass das Gesetz dies von ihnen verlangt, ist wohl jedem bekannt, die Realität sieht aber leider oft anders aus. Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|