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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 413305 | ||
Datum | 05.07.2007 15:36 MSG-Nr: [ 413305 ] | 6540 x gelesen | ||
Hallo, euer Brandschutzgesetz sagt dazu ganz klar aus: § 2: Geschrieben von --- Landesregierung M-V --- (3) Eine Gemeinde hat einer anderen Gemeinde auf deren Ersuchen oder auf Anforderung der Rechtsaufsichtsbehörde Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet dadurch nicht erheblich gefährdet werden. Die andere Gemeinde hat der helfenden Gemeinde auf Antrag die Kosten zu erstatten, wenn die Nachbarschaftshilfe in mehr als 15 Kilometer Entfernung (Luftlinie von der Gemeindegrenze) geleistet wird. Das heißt also: Unter 15 Kilometern generell für lau, egal ob im Kreis oder nicht. Über 15 Kilometern kann die Gemeinde Kohle einfordern, wenn sie will. § 11: Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- (2) Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen (einschließlich einer angemessenen Erholungsphase), Übungen und Lehrgängen entfällt für sie die Pflicht zur Arbeits- und Dienstableistung. Der Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, für diesen Zeitraum das Arbeitsentgelt oder die Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die ehrenamtliche Tätigkeit üblicherweise erzielt worden wären. Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag durch die Gemeinde erstattet. Beruflich selbständigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren wird der Verdienstausfall auf der Grundlage einer Verordnung durch die Gemeinde erstattet. Die Teilnahme an Übungen und Lehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich mitzuteilen. Heißt, der Arbeitgeber bezahlt dich weiter und kann sich das Geld von der Kommune wiederholen. Von Kreisgrenzen oder sonstigen einschränkenden Bedingungen steht in eurem Brandschutzgesetz nix. Wer nachlesen mag: Bitte sehr Geschrieben von Nico Mertel Wie sind Eure Erfahrungen hiermit und auch mit den Meinungen von Arbeitgebern usw.? Ich kenn das so, dass ohne Schwierigkeiten über Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen gefahren wird, wenn die Lage es erfordert. Grüße Micha | ||||
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