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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWünsche an das neue FWG BW?12 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg413209
Datum05.07.2007 11:31      MSG-Nr: [ 413209 ]6936 x gelesen
Infos:
  • 05.07.07 Änderung FwG BaWü

  • Guten Tag

    Geschrieben von Michael Allmendinger

    ich würde ne eindeutige Regelung in Bezug auf Urlaub bzw. Arbeitsbefreiung bei Feuerwehrlehrgängen!

    Dies ist doch im bisherigen FwG BaWü im § 17 Abs. 1 gut geregelt !?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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