alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Dienstanweisung
Rettungshubschrauber
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSuche schmale Schleifkorbtrage18 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz412991
Datum04.07.2007 17:58      MSG-Nr: [ 412991 ]7903 x gelesen

Geschrieben von Daniel HermannAber vielleicht eine in der Umgebung die man nachalarmieren kann?

Eintreffzeit wäre da in etwa 45 min nach der alarmierung.

Geschrieben von Daniel HermannDeswegen gibt es für die Höhenrettung Rettungsdreiecke die über Schulterschlaufen für den Patienten verfügen

Ich habe vor geraumer Zeit noch welche ohne eben solches gesehen.


Geschrieben von Daniel HermannWie sieht denn die rechtliche Seite aus wenn man Tätigkeiten der Höhenrettung übernimmt ohne eine Höhenretter-Ausbildung zu besitzen? Wäre es nicht denkbar bei solchen Einsätzen den Betroffenen zu sichern und ihn danach von Höhenrettern retten zu lassen? Wenn es aber bei euch ein Gefährdungspotential geben sollte das eine solche Tätigkeit verhindert, warum gibt es dann keine Höhenrettungsgruppe?

Wie ich bereits schrieb:
Das von mir vorgeschlagene ist alles pure improvisation.
"Sichern" gegen Absturz wird bei einer Person die am Boden eines Schachtes liegt in den meisten fällen nicht erforderlich sein.

Es ist jedoch nicht immer eine Option zu sagen: "oh. Da müssen wir jetzt ungefähr 75 Minuten warten bis sie aus dem Schacht raus sind".
Mit dem Eintreffen einer entsprechenden Höhenrettungseinheit vor Ort ist der Patient ja leider nich nicht automatisch oben. Da muss ja noch gearbeitet werden.
Vielleicht ist auch aufgefallen, dass ich erwähnte das ich nicht geplant mit so etwas kalkulieren würde.


Geschrieben von Daniel HermannWenn es aber bei euch ein Gefährdungspotential geben sollte das eine solche Tätigkeit verhindert, warum gibt es dann keine Höhenrettungsgruppe?
Zunächst einmal dürfte ggf. aufgefallen sein, dass ich mit der Einheit von Daniel nichts zu tun habe.
Dann ist meine Meinung auch die, dass flächendeckend Höhenrettungseinheiten innerhalb einer gewissen Eingreifzeit verfügbar sein können müssen.
Das Gefährdungspotential bei mir ist das "übliche" Wohnbebauung bis zum dritten OG, ein paar Hügel, ein paar Kanalschächte, ein paar Landwirtschaftliche Anlagen mit teilweise noch Hochsilos, und sogar Überlandfreileitungsmasten gibt es.

Meistens sieht es doch so aus: "Oh, mist. DA haben wir ein Problem. Das könnte eng werden"
Das erkennt die ersteintreffende Feuerwehr und fordert (hoffentlich) zeitgleich mit eigenen Versuchen eine Spezialeinheit an.
Da wird dann rumtelefoniert. Meistens die nächste BF.
Im Saarland ist es einfach, da hat es nur eine. In RLP hat es schon 5. Ok. Da wird angerufen "ah, ok. ja, können wir euch schicken"
Dann wird da die Einheit alarmiert udn zeitgleich überlegt, ob sie schnell genug mit dem Auto überhaupt da ist.
oder man versucht zeitgleich einen RTH zum Transport zu organisieren.
Der könnte, wenn man den Arzt und etwas medizinischen Kram wegläßt, sogar 3 Personen mit Ausrüstung verfliegen.
Die restlichen 2-3 Personen der Höhenrettung kommen dann mit dem Auto und der restlichen Ausrüstung nach.

Es ist Luxus wenn man in einem Bereich ist, wo einem spätestens 20 Minuten nach dem eigenen Alarm der Führer der Höhenrettung auf die Schulter tippt und sagt: "Junge, lehn dich zurück, wir übernehmen den Kram hier"
Hat man leider nicht überall.

Und für diese Ecken wo man weder den Luxus einer schnell komplett verfügbaren Höhenrettungseinheit hat und auch nicht den Luxus hat, dass man mal eben 60 Minuten warten kann bis man sich um das Opfer kümmert, für diese Einheiten in diesen vielen Teilen deutschlands sind diese Ideen zur Improvisation gedacht.

Zum Rechtlichen:
Geschrieben von Daniel HermannWie sieht denn die rechtliche Seite aus wenn man Tätigkeiten der Höhenrettung übernimmt ohne eine Höhenretter-Ausbildung zu besitzen?
Wenn alles gut geht ist das eh kein Problem da es keinen "Höhenrettungsvorbehalt gibt".
Wenn der Patient bei der Rettung einen zusätzlichen Schaden erleidet, wäre ein Ermittlungsverfahren wegen "Fahrlässiger Körperverletzung" denkbar.
So, und jetzt kommst du mit dem Argument: "Ihr wusstet ja gar nicht was ihr da gemacht habt"
Und der Einsatzleiter vor Ort sagt dann: "Tja, wir sind nicht als Höhenretter ausgebildet, wir mussen improvisieren weil die nächste Verfügbare Spezialeinheit zu lange brauchte und es der Zustand des Patienten nicht zulies solange zu warten. Wir haben die Sicherheitsrichtlinien so gut es ging eingehalten und nicht gegen den gesunden Menschenverstand gehandelt".


Manuel



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.099


Suche schmale Schleifkorbtrage - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt