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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaVerkehrsleitkegel29 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin412427
Datum02.07.2007 12:22      MSG-Nr: [ 412427 ]18745 x gelesen

Geschrieben von STVO §45 (7a) Die Besatzung von Fahrzeugen, die im Pannenhilfsdienst, bei Bergungsarbeiten und bei der Vorbereitung von Abschleppmaßnahmen eingesetzt wird, darf bei Gefahr im Verzug zur Eigensicherung, zur Absicherung des havarierten Fahrzeugs und zur Sicherung des übrigen Verkehrs an der Pannenstelle Leitkegel (Zeichen 610) aufstellen.

Also da sind wir schon mal fein raus.

Die vorgeschriebene Höhe ergibt sich aus der RSA, die aber für unvorhergesehene Gefahrenstellen nicht anzuwenden ist.
Dioe RSA beschäftigt sich mit der Einrichtung der Absicherung von Baustellen.


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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