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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Ehrenamt 'Jobkiller'?, war: U verklagt Deutschland | 20 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 412352 | ||
| Datum | 01.07.2007 22:03 MSG-Nr: [ 412352 ] | 9037 x gelesen | ||
Geschrieben von Jago Hexel Im Rahmen von sog. krankenhausinternen Notfallplänen kann es theoretisch sein, dass das gesamte Krankenhauspersonal aus der Freizeit geholt wird und seinen Dienst antreten muss. Das könnte z.B. bei einem Schadensereignis im KH selbst, oder aber auch nach einem MANV der Fall sein Jo, richtig. Das ist ja auch kein Problem! Es ging mir um die Aussage, man könne die Hauptamtlichen zum Dienst als ehrenamtliche verpflichten usw. Das ist wieder eine ganz andere Baustelle. Das was du meinst sind (wie du selbst geschrieben hast) Ausnahmesituationen. Das andere würde die Freizeit generell beeinflussen, Übungsdienste, Erreichbarkeit usw. Wenn ich als EA in meiner Freizeit immer erreichbar sein soll, dann mach ich das freiwillig! Wenn wir hier jeden dazu einfach zwingen könnten würden sich natürlich einige freuen (z.B. Krankenkassen). Dann zwingen wir noch jeden dazu, in seiner Freizeit Hintergrunddienst zu machen usw. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | ||||
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