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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Ehrenamt 'Jobkiller'?, war: U verklagt Deutschland | 20 Beiträge | ||
| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 412315 | ||
| Datum | 01.07.2007 18:15 MSG-Nr: [ 412315 ] | 9081 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino V.a. für die Vertreter bei hauptamtlichen Wachen der FF niemals haltbar - und für den Rest bei dem Berufsbild auch nicht. Das ist mir bewusst. Bei der Hauptberuflichen Wachbereitschaft in Hameln z.B. wird von 7-17 Uhr bei jeder Nachalarmierung neben der Tagesschleife der FF die komplette sog. Freiwache (jeweils die beiden dienstfreien WA) alarmiert. Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Definition "wanns nicht mehr anders geht" trifft wer? Der Personalrat? Die Leitstelle? Der Amtsleiter? Der diensthabende ranghöchste Einsatzleiter Das weißt du besser als ich wer so etwas zu entscheiden hat. Im Zweifelsfall würde ich sagen: Der Amtsleiter. Und dann muss man eben Kriterien festlegen, die zu einer Nachalarmierung dienstfreier Kräfte führen BEVOR man in der Situation ist. Wie ist denn in D´Dorf die telefonische Alarmierung dienstfreier geregelt? Gruß Jago | ||||
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