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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Ehrenamt 'Jobkiller'?, war: U verklagt Deutschland | 20 Beiträge | ||
| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 412302 | ||
| Datum | 01.07.2007 15:47 MSG-Nr: [ 412302 ] | 9960 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Thobias Schürmann Natürlich mit allem drum herum Pieper, eine bestimmte Vorgabe an den SEG-Ausbildungen (ob 1 mal pro Monat obder was auch immer) teilzunehmen und halt die Verpflichtung bei alarm zu kommen. Natürlich müssten die dann auch ihren Wohnort verlagaern, so dass sie abrufbar sind. Das wird dich aber einiges an Überzeugungsarbeit kosten. Es gab hier vor ein paar Monaten eine Diskussion über die Alarmierung dienstfreier Kräfte der BF bei Großlagen etc., und da gab es auch z.T. die Meinung, man könnte nicht verlangen, dass ein Hauptberuflicher aus der Freizeit zum Einsatz kommt. IMHO sollte das auch (von Sonderpositionen wie Mitarbeiter der Leitstelle oder Angehörigen einer Führungsgruppe etc. mal abgesehen) tatsächlich eine Ausnahme bleiben, für Situationen, in denen es wirklich nicht mehr anders geht. Da ist der Orkan vom Januar das beste Beispiel. Gruß Jago | ||||
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